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Festsetzungsfrist,Anlaufhemmung

Unser Mandant hat in den Jahren 2014–2020 größere Geldbeträge geschenkt bekommen, die schenkungsteuerpflichtig sind. Bisher wurde keine Schenkungsteuererklärung abgegeben, dies soll nun im Rahmen einer Selbstanzeige geschehen. Gleichzeitig wird allerdings gerade rechtlich geprüft, ob gegen unseren Mandanten ein (Straf-)Verfahren eingeleitet wird, da angezweifelt wird, dass es sich tatsächlich um freigiebige Zuwendungen gehandelt hat. Nun bestehen Bedenken, dass unser Mandant zunächst im Rahmen der Selbstanzeige die Steuerbeträge zahlt, aber bei einer späteren Verurteilung womöglich insgesamt die erhaltenen Beträge zurückgeben muss und keine Schenkung vorliegt. Sollte dann bereits Festsetzungsverjährung eingetreten sein, könnten die Bescheide nicht mehr geändert werden. Gemäß § 170 (5) Nr. 2 AO beginnt die Festsetzungsverjährung erst mit Kenntnis des Finanzamts über die Schenkung, somit wäre eine Änderung der Bescheide innerhalb der nächsten vier Jahre nach Selbstanzeige im Rahmen der Korrekturvorschriften möglich. Ist unsere Rechtsauffassung richtig?
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