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Vorvermächtnis,gemischte Schenkung,Nachvermächtnisnehmer

Sachverhalt Ehemann und Ehefrau – Ehemann stirbt – Ehefrau ist alleinige Erbin – Ehefrau erbt Immobilie nur als Vorvermächtnis. Nachvermächtnisnehmer ist der Bruder vom Ehemann. „Ehefrau ist als Vorvermächtnisnehmerin nicht befugt, den Grundbesitz zu Lebzeiten zu belasten oder zu veräußern. Sollte sie dies dennoch tun, ist sie verpflichtet, die Immobilie sofort an den Nachvermächtnisnehmer unentgeltlich zu übertragen. Zur Sicherung des bedingten Eigentumsübertragungsanspruches ist zugleich mit der Eintragung der Ehefrau als Eigentümerin eine Vormerkung zu Gunsten des Bruders des Ehemannes einzutragen.“ (Originaltext aus der Testamentsurkunde) Frage 1 Wie ist die Immobilie im Rahmen der Erbschaftsteuer für die Ehefrau nach dem Tod des Ehemanns zu bewerten? Letztlich kann die Ehefrau nur die Reinerträge (Miete abzüglich aller Kosten, auch Instandhaltungen) nach ihrem eigenen Ermessen verwenden. Erfolgt die Bewertung der Immobilie wie ein Nießbrauch auf die Lebenserwartung der Ehefrau oder als vollwertige Immobilie? Frage 2 Welche Auswirkung hat es, wenn der Bruder des Ehemanns ein Jahr nach dessen Tod der Ehefrau die Immobilie abkaufen möchte – Kaufpreis soll der kapitalisierte Reinertrag auf Lebenszeit unter Berücksichtigung eines Abschlags für vorhandenen Reparaturstau sein. Außerdem soll eine Abzinsung erfolgen, da die Ehefrau bereits heute über den zukünftigen Reinertrag verfügen kann. Der Wert wird gutachterlich festgestellt.
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