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Bewertung,Nießbrauchsrecht

Vater und Sohn sind zu gleichen Teilen Erben der verstorbenen Ehefrau/Mutter. Im Nachlass sind Aktiendepots, ein eigengenutztes Familienheim und vermietete Immobilien. Nach testamentarischer Anordnung erhält der Vater lebenslang den Nießbrauch an den Erbteilen. Wie ist der Nießbrauch im Rahmen der Erbschaftsteuerermittlung zu berücksichtigen, und wie ist er zu bewerten? Hat der Nießbrauch Auswirkungen auf die Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 und § 13d ErbStG?
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