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Familienheim,Einliegerwohnung,Nießbrauch an Aktiendepot

M hat mit seiner Lebensgefährtin F ein gemeinsames volljähriges Kind K. Alle drei bewohnen das Einfamilienhaus EFH (Wohnfläche 300 qm) mit Einliegerwohnung ELW (100 qm) des M. M möchte K die Hälfte des EFH inkl. ELW (gesamt 200 qm) unter Nießbrauchvorbehalt übertragen. Den restlichen Hälfteanteil des EFH samt ELW (200 qm) soll K als Familienheim steuerbefreit nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG erben. Kann K für den gesamten restlichen Anteil am EFH inkl. ELW (gesamt 200 qm) im Erbfall die Steuerbefreiung für das Familienheim beanspruchen? Außerdem möchte M dem K ein Aktiendepot schenken unter Nießbrauchvorbehalt. Ist das möglich und wenn ja, wie berechnet sich der Nießbrauch?
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