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Familienheim,Erwerb durch Kind,§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG

Ein Ehepaar wohnte seit Jahrzehnten im eigenen Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 105 qm. Der Ehemann stirbt am 06.01.2019. Seine Ehefrau ist zu dieser Zeit im Krankenhaus und kann auf Grund einer fortgeschrittenen Demenz alleine nicht mehr in das gemeinsame Eigenheim zurückkehren. Sie kommt direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt im Januar 2019 in ein Pflegeheim. Das Haus steht nun leer. Der gemeinsame Sohn und einzige Erbe zieht zum 01.07.2019 in das leerstehende Elternhaus. Zuvor wohnte er in einer Mietwohnung. Die Mutter wohnte im Pflegeheim, bis auch sie am 25.03.2020 verstirbt. Das Finanzamt will nun meinem Antrag auf eine steuerfreie Übertragung des Familienwohnheims nach § 13 (1) 4c ErbStG nicht stattgeben, da der Sohn schon vor dem Tod seiner Mutter in das geerbte elterliche Haus gezogen ist.
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