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Gemeinschaftsdepot,Gemeinschaftskonto,Schenkung

Ein Mandant ist verstorben und vererbt sein Vermögen zu 75 % an seine Tochter und zu 25 % an seine Enkelin. Bis zu einem bestimmten Alter soll die Enkelin noch nicht verfügen dürfen, und es ist Testamentsvollstreckung angeordnet. Unter anderem ist ein Wertpapierdepot dabei. Die Erben möchten beide das Depot bei der Bank fortführen. Bislang hat die Bank dies so akzeptiert. Jetzt kam die Nachricht an den Testamentsvollstrecker, dass Nachlasskonten bei der Bank nicht geführt werden und das Konto aufgelöst werden soll. Die Erben möchten es dort aber weiterführen. Ein Konto kann auf Mutter und Tochter geführt werden, solange beide dieselbe Anschrift haben, was der Fall ist. Kann darin vom Finanzamt eine Schenkung von Mutter an Tochter gesehen werden, weil man dann eventuell automatisch von einem hälftigen Depotbestand beider ausgeht, wenn das Konto auf beide Namen geführt wird? Oder kann man dies intern anders nachweisen? Es wird eine gesonderte Feststellung für die Einkünfte der Erbengemeinschaft abgegeben. Hierin sind die Zinsen und noch diverse Mieten enthalten und werden anteilig zugerechnet.
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