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Schenkung,Leihe,Haus

Unsere Mandanten sind die drei Kinder (K) der Mutter (M). Die M hat zwei Immobilien (Wohnung und Haus) an K zu gleichen Teilen unentgeltlich übertragen. Die Wohnung ist vermietet und wird durch die K weiter vermietet. In dem Haus wohnt die M, und dies soll auch so bleiben. In dem Übertragungsvertrag wurde der M jedoch kein Wohnrecht eingeräumt. Der Notar hat die Schenkung pflichtgemäß dem Schenkungssteuerfinanzamt gemeldet. Die nachträgliche Einräumung eines Wohnrechtes würde eine Schenkung der K an die M auslösen, sodass der Freibetrag von insgesamt 60.000 € vermutlich überschritten wäre. Was passiert, wenn die K nun – zur Vermeidung weiterer Notarkosten – weder einen Vertrag zur Einräumung eines lebenslänglichen Wohnrechts noch einen Mietvertrag mit der M vereinbaren, da sie neben der Wohnungsmiete keine zusätzlichen Mieteinnahmen erzielen möchten und die M in dem Haus wohnen lassen? Kann das Finanzamt hier – ohne dass ein weiterer Vertrag geschlossen wurde – von einer zweiten Schenkung ausgehen, und fordert es eventuell zur Abgabe einer Schenkungssteuererklärung auf?
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