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Familienwohnheim,Schenkung

Die Ehegatten A + B bewohnen seit mehr als zehn Jahren ein Familienwohnheim zu eigenen Wohnzwecken in Rietberg. Anfang 2021 zieht die Frau nach Gütersloh und mietet dort eine Wohnung als Zweitwohnsitz an. Das Familienwohnheim in Rietberg gehört der Ehefrau zu 100 %. Nun soll das Haus auf den Ehemann zu 100 % übertragen werden. Eine Scheidung ist nicht vorgesehen. Frage: Fällt der Vorgang unter § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG und ist steuerfrei?
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