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Nießbrauchsverzicht,Auflage,Wohnrecht

Vor ca. 20 Jahren wurde von Mutter auf Sohn ein Wohn- und Geschäftshaus unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen. Die Mutter verzichtet nun auf ihr Nießbrauchsrecht an dem Wohn- und Geschäftshaus. Der Wert des Nießbrauchs ist unter den schenkungssteuerlichen Freibeträgen. Im Gegenzug erhält sie ein Wohnrecht von dem Sohn an einer in dem Haus belegenen Wohnung. Unsere Frage: Ist das Wohnrecht – das ja quasi im Gegenzug gegen die Auflösung des Nießbrauchs gegeben wird – schenkungssteuerlich trotzdem als „Gegenschenkung“ des Sohnes an die Mutter zu sehen? Wenn ja, wie kann das evtl. umgangen werden, wenn z.B. die Einrichtung des Wohnrechtes anderweitig eine Bedingung für den Verzicht auf das Wohnrecht ist?
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