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Gleichstellungsgeld an Geschwister,Hofübergabe,Pflichtteilsverzicht

Vater V hat im Jahr 2020 seinen Hof an Sohn S1 übertragen im Wege vorweggenommener Erbfolge. Laut dem notariellen Übertragungsvertrag erhält Sohn S2 von S1 eine „Abfindung gem. § 12 HöfeO“ von 100.000 €. S2 versichert im Vertrag, dass damit seine Ansprüche aus § 12 HöfeO erfüllt sind und er auf alle etwaigen weiteren Ansprüche (Erb-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche) verzichtet. Ist es richtig, dass dies klassisch ein Gleichstellungsgeld ist, das S2 als von V veranlasst versteuert (also Steuerklasse 1 mit Freibetrag 400.000 €)!?
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