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§ 7 ErbStG,Aufnahme Partner,ohne Kaufpreiszahlung

Eine von mir betreute Rechtsanwalts-PartmbB (vier Partner) möchte einen fünften Partner aufnehmen. Ein Kaufpreis für die Anteile wird nicht gezahlt. Stattdessen ist vereinbart: Der neue Partner „BH“ erhält eine Gewinnbeteiligung, die von einem Startwert von 55 % aus jährlich um 2 % über zehn Jahre erhöht wird und auf 75 % des Gewinnanteils eines „Alt-Partners“ anwächst. Also in den ersten zehn Jahren wird der anteilige Gewinn, den BH bekommt, stets höher. Ferner ist zum Ende von Jahr 10 das Kapitalkonto des BH mit einem Saldo von 75 % des Kapitalkontos eines „Alt-Partners“ auszustatten (die „Alt-Partner“ haben stets 100 T€ auf dem jeweiligen Kapitalkonto), also 75 T€. Nach zehn Jahren wächst der Gewinnanteil binnen drei Jahren von 75 % auf 100 % entsprechend dem eines „Alt-Partners“. Zum Ende von Jahr 13 ist das Kapitalkonto des BH mit einem Saldo des Kapitalkontos eines „Alt-Partners“ auszustatten (die „Alt-Partner“ haben stets 100 T€ auf dem jeweiligen Kapitalkonto), also 100 T€. Bei Auflösung der PartmbB haben sowohl BH als auch die Alt-Partner Anspruch auf die Auszahlung ihres Kapitalkontos. Nun meine Frage: Besteht in dem beschriebenen Aufnahmeverfahren eine Schenkung der Altpartner an BH? Er zahlt ja keinen Kaufpreis für die Gewinnbezugsrechte/Anteile.
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