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Familienheim,§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG,Unterbringung des Erblassers in einem Pflegeheim

Ehemann (EM) und Ehefrau (EF) bewohnen ein Einfamilienhaus und sind jeweils zu 50 % Eigentümer des Grundstücks. Im Nov. 2020 kommt der EM in ein Pflegeheim! Bis zu seinem Tode am 25.03.2021 lebt er in diesem Pflegeheim. Erben des 50-%-Grundstücksanteils sind seine Ehefrau (1/2) und seine drei Kinder (zusammen die andere Hälfte). Die EF hat das Einfamilienhaus durchgehend bewohnt und bewohnt es nach dem Tode von EM weiterhin. Die Kinder wohnen allesamt an anderen Orten. Das Grundstück hat einen Wert von 600.000 €. Von dem Anteil des EM (300.000 €) entfallen 50 % auf die Ehefrau. Frage: Sind die 150.000 € (Übergang Familienwohnheim an Ehegatten steuerfrei) steuerfrei? Der Freibetrag i.H.v. 500.000 € wurde durch Schenkungen in den Vorjahren bereits ausgeschöpft.
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