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disquotale Einlage in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft,Gewährung der Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG,Wegfall der Steuerbegünstigung durch Schenkungen unter Lebenden

Sachverhalt: Unser Mandant überträgt zwei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, an denen er zu jeweils mehr als 25 % beteiligt ist, in das Betriebsvermögen einer KG, an der neben ihm zwei weitere Gesellschafter beteiligt sind. Aufgrund dieser disquotalen Einlage in das Gesamthandsvermögen der KG ist von einer schenkungssteuerlichen Bereicherung der übrigen Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile auszugehen. Fragen: 1. Schlägt die Qualifizierung der GmbH-Anteile als begünstigtes Betriebsvermögen nach § 13b ErbStG auf die bereicherten Gesellschafter durch, ist also, unter Einhaltung der übrigen Voraussetzungen, eine Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG zu gewähren? 2. Wie verhält es sich, wenn die KG-Anteile, die die GmbH-Anteile enthalten, nach fünf bzw. sieben Jahren weiterverschenkt werden?
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