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Familienwohnheim,Erwerb durch Kind,teilweise Vermietung,§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG

Witwer E wird von seiner Tochter T beerbt. E bewohnte bis zu seinem Ableben alleine sein Einfamilienhaus EFH (Wohnfläche WF 300 qm) mit Anbau (WF 100 qm). T bezieht unmittelbar nach dem Ableben des E das EFH mit Anbau (insgesamt WF 400 qm) und macht die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG für das Familienheim anteilig für 200 qm in der Erbschaftsteuererklärung geltend, also für 1/2. Kann T einzelne Zimmer (WF 50 qm) und/oder den Anbau (WF 100 qm) wochenweise an wechselnde Gäste entgeltlich vermieten, ohne dass T die anteilige Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG für das Familienheim verliert?
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