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Vorerwerbe,fehlerhafte Festsetzung,Ausführung einer Schenkung

Die Eheleute (Schenker, Eltern) haben im Jahr 2015 eine Immobilie auf das leibliche Kind übertragen. Als Gegenleistung für die Übertragungen zahlt die Tochter eine lebenslange monatliche Versorgungsrente an die Übergeber. Laut Bescheid des Finanzamts vom 17.06.2015 ist der Steuerwert der Bereicherung 0 € und damit keine Schenkungsteuer zu zahlen. Mit Schenkungsvertrag vom 28.02.2017 gab es weitere Schenkungen unterhalb des Freibetrags. 1. Frage: Im Nachhinein stellt sich heraus, dass die Steuerfestsetzung vom 17.06.2015 zugunsten des Steuerpflichtigen falsch ist. Legt man eine korrekte Bewertung zu Grunde, wird mit den Schenkungen 2017 der Freibetrag überschritten. Welche Bedeutung hat das BFH-Urteil vom 12.07.2017 für die Änderungsmöglichkeiten von Schenkungssteuerbescheiden (Neuregelung § 14 Abs. 2 ErbStG)? Können dem Mandanten derzeit weitere Schenkungen empfohlen werden? 2. Frage: Ab 01.01.2018 (mit Schenkungsvertrag vom 28.02.2017) wurde die Reduzierung der monatlichen Versorgungsrente vereinbart. Dies ist eine weitere Schenkung. Wann gilt diese Schenkung als ausgeführt?
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