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Schenkungsteuer,Widerruf,Gegenleistung

Unser Mandant hat von seiner Lebensgefährtin ein eingetragenes Wohnrecht erhalten. Aufgrund dieser Zuwendung ergibt sich nun eine Schenkungsteuer von etwa 10.000 €. Der Notar hat vor Vertragserstellung unserem Mandanten zugesagt, dass keine Schenkungsteuer anfallen wird, da unser Mandant in den letzten Jahren unentgeltlich Handwerkerleistungen von ca. 40.000 € an diesem Objekt erbracht hat (wir wurden im Vorfeld nicht dazu gefragt). Die Gegenleistung ist allerdings nicht im Vertrag mit aufgeführt. Wie kann die Schenkungsteuer nun trotzdem noch vermieden werden?
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