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Erbschaftsteuerberechnung,Mehrere Erwerbe in der Familie,§ 27 ErbStG

V (Geldvermögen 9 Mio. €, EFH 1 Mio. € (200 qm Wohnfläche), welches V mit M bewohnt) ist mit M (Vermögen = 0) verheiratet im Güterstand der Gütertrennung. Aus der Ehe stammen die Kinder K1 und K2. V und M setzen jeweils in getrennten notariellen Testamenten K1 zum Alleinerben ein und K2 ein Vermächtnis aus. V setzt K2 ein Vermächtnis von 2 Mio. € und M ein Vermächtnis von 3 Mio. € aus. V verstirbt. Zwei Tage später verstirbt auch M. K1 zieht unmittelbar nach dem Ableben der M in das EFH und möchte die Steuerbefreiung für das Familienwohnheim beanspruchen. M setzte K2 ein Vermächtnis in Höhe der Hälfte ihres Geldvermögens aus. Wer bekommt was, und wer kann in welcher Höhe von § 27 ErbStG profitieren?
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