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Miteigentumsanteil,Vorbehaltsnießbrauch

Meine Mandantin möchte ihre Immobilie an den Sohn übertragen (Wohnrecht im ersten Stock und Nießbrauch). Der Freibetrag laut Schenkungssteuer beträgt 400.000 €. Da die Grundstückspreise enorm gestiegen sind, übersteigt die Schenkung den Freibetrag um ein Beträchtliches. Deshalb müssen wir zurückrudern und können nur 58 % des gesamten Anwesens übertragen. Meine Frage lautet: Welcher Betrag wird wegen des Wohnrechts im gesamten ersten Stock und wegen des Ertragsnießbrauchs im Erdgeschoss bei der Berechnung der Schenkungsteuer abgezogen, wenn nur 58 % übertragen werden?
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