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Freibeträge,§ 14 ErbStG,Vorerwerbe

Meine Mandantin (nat. Person) hat von ihrem Vater vier Schenkungen erhalten: Am 17.9.2012 74.000 €, am 1.1.2014 107.286 €, am 7.1.2014 200.000 € und am 24.1.2019 115.000 €. Unstrittig wurden für die letzte Schenkung die Vorerwerbe berücksichtigt, und es verblieb ein gerundeter steuerpflichtiger Erwerb von 96.200 €. Nun meine Frage: Wann entsteht wieder (teilweise) neuer Freibetrag für die Tochter, jeweils zehn Jahre nach Wegfall der Schenkung Freibetrag in dieser Höhe? Also am 18.9.2022 wieder 74.000 €, am 2.1.2024 wieder 107.286 €, am 8.1.2024 wieder 200.000 € und am 25.1.2029 die restlichen 18.714 €, so dass die vollen 400 T€ ab 25.1.2029 wieder zur Verfügung stehen?
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