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Schenkung,Immobilie,Darlehen

Unsere Mandanten Frau D und Herr L leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Gemeinsam möchten die beiden ein EFH mit Einliegerwohnung erwerben. Das EFH wird von Fr. D u. Hr. L selbst bewohnt, die Einliegerwohnung vermietet. Aus familienrechtlichen Gründen wird der Kauf wie folgt gestaltet: Fr. D wird als Alleineigentümerin der Immobilie im Grundbuch eingetragen. Das Darlehen zur Finanzierung wird von Fr. D u. Hr. L gemeinsam aufgenommen und auch zurückgezahlt. Fragen: 1. Handelt es sich um eine freigiebige Zuwendung, wenn Hr. L monatlich die Hälfte der Darlehensrate übernimmt? Oder ist die Übernahme der hälftigen Darlehensrate eher als Beitrag zur gemeinsamen Haushaltsführung anzusehen? (Bei einem Mietverhältnis unter nichtehelichen Lebenspartnern gab es bereits verschiedene Urteile: BFH vom 30.01.1996, IX R 100/93 und FG München v. 20.11.2017, 7 K 2023/1 und FG Baden-Württemberg v. 06.06.2019, 1 K 699/19.) 2. Im Falle einer freigiebigen Zuwendung: Kann dies dadurch widerlegt werden, dass Hr. L lediglich als Bürge eingetragen wird oder eine Bestätigung der Bank vorgelegt werden kann, dass Fr. D das Darlehen auch als alleinige Darlehensnehmerin zugesagt bekommen hätte?
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