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Schenkung,Zustimmung,Nacherbe

Es geht um einen etwaigen Schenkungssteuertatbestand zwischen dem Nacherben (GK) und der Wohnungsberechtigten (DK) aufgrund der zivilrechtlich erforderlichen Zustimmung des Nacherben zur Wohnrechtsgewährung durch den Vorerben (GAK). Hierzu der nachfolgende Sachverhalt. Herr GAK (geb. 25.02.1954) ist Eigentümer einer Immobilie als Vorerbe. Nacherbe auf seinen Tod ist sein Sohn GK (geb. 03.12.1982). Herr GAK beabsichtigt nunmehr, seiner Ehefrau DK (geb. 24.07.1954) ein Wohnrecht (Jahreswert rd.16.000 €) auf Lebenszeit an dieser aus der Vorerbschaft erhaltenen und von den Eheleuten (DK und GAK) selbst genutzten Immobilie einzuräumen. Die auf die Wohnrechtsräume entfallenden Kosten wie Schönheitsreparaturen, Strom, Wasser und Heizung hat die Berechtigte selbst zu tragen. Zivilrechtlich bedarf es zur Gewährung des Wohnrechts der Zustimmung des Sohns GK. Zu klären ist, ob und in welcher Höhe die notwendige Zustimmung eine Schenkung zwischen Mutter (DK) und Sohn (GK) auslöst und hierdurch auch die Bemessungsgrundlage aus der Schenkung (Gewährung Wohnrecht von GAK an DK) beeinflusst wird.
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