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DBA Schweden,unbewegliches Vermögen,Anrechnungsmethode

Sachverhalt: Zwei Schwestern erben von ihrem in Deutschland verstorbenen Vater diverse Immobilien und Geldvermögen. Unter dem Erbe ist auch ein Ferienhaus in Schweden dabei, dessen Wert die Schwestern vorläufig auf 100 T€ beziffern. Sonstiges Vermögen liegt vollständig in Deutschland. Eine Schwester lebt dauerhaft in Deutschland, die andere dauerhaft in England. Der Erbfall trat 2019 ein. Gemäß dem Weltvermögensprinzip ist die Immobilie in Schweden in der ErbStE grundsätzlich aufgeführt worden. Gemäß der ErbSt-Bescheide wird die Immobilie aus Schweden für beide Schwestern nicht berücksichtigt. Gibt es eine Ausnahmeregelung, nach der die genannte Immobilie selbst für die Schwester mit Wohnsitz in Deutschland nicht der Besteuerung unterliegt?
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