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Kettenschenkung,Weitergabeverpflchtung,Freibetrag

Großeltern haben ihr Haus auf ihre Kinder übertragen. Wert Haus 250.000 €. Im Gegenzug zahlen die Kinder lebenslang monatlich 1.000 € an die Großeltern. Die Kinder wollen das Haus wiederum auf deren Kind übertragen (im Folgenden Enkel). Enkel A und Enkel B übernehmen hierbei jeweils 50 % der lebenslangen Zahlung an die Großeltern. Enkel A erhält das Haus zu 100 % und muss eine Ausgleichszahlung an Enkel B in Höhe von 125.000 € leisten. Ohne den Wert zu errechnen, würde Schenkungsteuer ja nur anfallen, wenn der Wert der Gegenleistung geringer ist als der Wert des Hauses, korrekt (der unentgeltliche Anteil)? Zwischen den jeweiligen Parteien ist der Freibetrag aber so hoch, sodass es hier keine Probleme geben sollte. Gäbe es hier irgendwelche Fristen zu beachten, sodass der Sachverhalt ggf. schädlich wird und der gesamte Vorgang direkt als von Großeltern an Enkel übertragen gilt? Bzw. selbst wenn der Fall rückwirkend als direkt von den Großeltern auf die Enkel übertragen gilt, sollte die Gegenleistung ja immerhin so hoch sein, dass der unentgeltliche Anteil unter 200.000 € Freibetrag liegt ... Gibt es sonst etwas zu beachten, woran ich nicht gedacht habe?
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