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Pflichtteil,Erbschaftsteuer

Mandat K beerbt gem. Testament als Alleinerbe seine verstorbene Ehefrau. Der Sohn macht den Pflichtteil in Höhe von 500 T€ geltend. Zur Bedienung des Pflichtteilsanspruchs einigen sich Vater und Sohn auf eine lebenslange Rente in Höhe von 1.200 €/Monat, die durch Belastung von Immobilien abgesichert wird. Frage: 1) Ist der Kapitalwert der Rente in der ErbSt des Vaters als Pflichtteilsanspruch abzugsfähig, oder 2) ist der Pflichtteil unabhängig von der Zahlung i.H.v. 500 T€ aufgrund der Geltendmachung abzugsfähig und die Verrentung ein nachgelagertes Rechtsgeschäft, das die ErbSt nicht tangiert?
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