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Vermögensrückfall von Todes wegen,Geschwister

Geschwister (A) und (B) haben im Jahre 2013 ihr EFH, das sie von ihren Eltern durch Erbschaft erworben haben, durch not. Urkunde für 130.000,00 € veräußert. Verkäufer sind die Geschwister A und B. In dieser Urkunde hat die Verkäuferin (B) Schwester ihrem Bruder (A) ihren Anteil aus dem Hausverkauf ½ = 65.000,00 € überlassen, d.h. geschenkt. Die Schwester hat die Schenkungsteuer in Höhe von 6.720,00 € im Jahre 2013 gezahlt. Der Bruder (A) ist im Jahre 2020 verstorben, Alleinerbin ist seine Schwester (B). Sie hat 70.000,00 € letztlich ihr damaliger Anteil aus dem Hausverkauf als Alleinerbin geerbt. Meine Frage: Muss jetzt nochmals Erbschafteuer aus dieser Erbschaft gezahlt werden? Bestehen Möglichkeiten, die bereits gezahlte Schenkungsteuer aus dem Jahre 2013 hier anzurechnen?
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