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Unentgeltliche Wohngsüberlassung,Bereicherung,Bewertung,§ 7 ErbStG

Sachverhaltsangaben: 1. Sohn (S1) wurde von Onkel adoptiert. 2. S1 wohnt nun jedoch unentgeltlich in einer Wohnung von seinem Leiblichen Vater (V). Fragen: 1. Die unentgeltliche Überlassung wird wohl eine Schenkung darstellen. Wie ist dies jedoch zu erklären und der Wert der Schenkung zu ermitteln, wenn diese Nutzung unbefristet (ohne vertragliche Vereinbarung) läuft? Die vergleichbare jährliche Miete beträgt für diese Wohnung ca. 5.500 €. Muss dieser Wert kapitalisiert werden, oder ist er erst jährlich mit der tatsächlichen Nutzung zugeflossen? 2. Wie hoch ist der Freibetrag in diesem Fall? Da S1 ja von Onkel adoptiert wurde, ist wohl der Freibetrag i.H.v. 20.000 € anzuwenden? 3. Abwandlung, das Objekt geht auf Sohn 2 (leiblicher Sohn von V) über, der die Wohnung auch unentgeltlich überlässt, höherer Freibetrag?
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