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Erbengemeinschaft,Teilungsanordnung,§ 3 ErbStG

Die Erblasserin hat festgelegt, dass der Sohn das vermietete MFH erben und der Tochter eine Ausgleichszahlung leisten soll. Das Objekt geht zunächst auf die Erbengemeinschaft über, die das Objekt jedoch nicht an den Sohn überträgt, sondern direkt veräußert. Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf das Nachlasskonto. Dann soll das Geldvermögen entsprechend der testamentarischen Verfügung aufgeteilt werden. Kann diese Erbauseinandersetzung, bei der der Sohn nicht alleiniger Eigentümer der Immobilie wird, ungewollte schenkungsteuerliche oder ertragsteuerliche Konsequenzen haben? Oder handelt es sich um eine steuerlich irrelevante Erbauseinandersetzung? Sind die Mieten zwischen Todesstichtag und Verkauf vom Sohn oder von der Erbengemeinschaft zu versteuern?
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