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Betriebsvermögen,Einbringung in GmbH,§ 13a Abs. 6 ErbStG

Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH zu Buchwerten Mein Mandant hat zum 1. April 2021 das Unternehmen seines Vaters im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen bekommen. Der Kaufpreis für die Übernahme des Unternehmens liegt unter dem Eigenkapital, sodass sich beim Verkäufer (Vater) kein steuerpflichtiger Verkaufserlös ergibt. Dennoch ist zu beachten, dass der Geschäftsbetrieb einen Wert von rund 1 Million € umfasst und die entsprechenden Steuerbefreiungen hinsichtlich der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer im Hinblick auf die Fortführung des Betriebs greifen. Nun möchte mein Mandant (Sohn, Übernehmer) die Einzelfirma, die er von seinem Vater übernommen hat, rückwirkend zum 1. April 2021 in eine GmbH steuerfrei einbringen. Fraglich ist daher, ob dies im Hinblick auf die steuerfreie Übertragung durch den Vater überhaupt möglich ist. Bitte teilen Sie mir mit, ob diese Umwandlung/Einbringung steuerliche Konsequenzen hätte.
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