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Stiefkind,Freibetrag,Anforderungen

Ein Mandant hat ein Kind mit einer anderen Frau bekommen. Dieses Kind lebt aber bei ihm und seiner Ehefrau. Die Ehefrau möchte gern dem Kind ein Grundstück schenken. Der Sohn ist gerade 18 Jahre geworden und wohnt bei beiden im Haus. Seine leibliche Mutter lebt noch. Jetzt stellt sich die Frage, ob die Ehefrau, die Stiefmutter im Sinne der Erbschaftsteuer ist, auch den Freibetrag von 400.000 EUR hat. 
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