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Stichtagsprinzip,Bewertung Grundstück,§ 11 ErbStG

Sachverhalt: Die Mutter M hat von ihren Eltern ein Grundstück mit älterem Wohnhaus geerbt. Die Mutter möchte das Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an den Sohn schenken. Der Sohn möchte auf dem Grundstück ein neues Wohnhaus errichten. Die Überlegung ist, dass die Mutter das ältere Wohnhaus noch auf eigene Kosten abreißt und dem Sohn somit „nur“ das unbebaute Grundstück schenkt. Die schenkungsteuerlichen Freibeträge sind durch bisherige Übertragungen bereits bei weitem ausgeschöpft. Großeltern, Mutter und Sohn sind deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland; das Grundstück liegt in Deutschland. Frage: Wird das Grundstück bei der Schenkung von der Mutter an den Sohn nur mit den Bodenrichtwerten bewertet? Ist der Abriss des auf dem Grundstück vorher stehenden älteren Wohnhauses insoweit irrelevant? Werden die von der Mutter getragenen Abrisskosten bzw. der Wert des auf diesem Grundstück bis zur Schenkung stehenden Wohnhauses bei der Bewertung der Schenkung nicht berücksichtigt? Gibt es keine Fristen zu beachten, wie lange das Grundstück unbebaut sein muss, um bei der Schenkung den Wert nur für ein unbebautes Grundstück heranzuziehen?
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