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Nießbrauch,Bedingung,Zuwendung

Es handelt sich bei meiner Fragestellung um eine Familien-KG, die mehrere Immobilien besitzt. Diese KG wurde im Jahr 2004 gegründet und der Vater ist mit 51 %, die Mutter mit 9 % und die beiden Kinder sind mit jeweils 20 % an der KG beteiligt. Der Vater hat sich den Nießbrauch am Gewinnstammrecht der Kommanditanteile der Mutter und der Kinder vorbehalten. Der Vater räumte, aufschiebend bedingt durch seinen Tod, der Mutter den Nießbrauch am Gewinnstammrecht der beiden Kinder ein. Dieses sollte aber enden mit Vollendung des 30. Lebensjahres des jüngsten Kindes. Nun sollen die Kinder zugunsten der Mutter auf diesen Nießbrauch verzichten, da diese nun beide das 30. Lebensjahr vollendet haben und die Mutter auf das Gewinnstammrecht angewiesen ist. Der Vater ist aber noch nicht verstorben. Hat der Verzicht der Kinder zugunsten der Mutter schenkungssteuerliche Folgen?
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