Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 16 BewG,Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen,Bemessungsgrundlage

Der Lebenspartner der Steuerpflichtigen F ist verstorben. Erbe ist sein Sohn D. F erhält aufgrund testamentarischer Verfügungen ein Nießbrauchsrecht an der ursprünglich vom Erblasser und F gemeinsam genutzten Immobilie. Basis für die Berechnung des Nießbrauchs ist der Jahreswert, welcher ca. 20 T€ beträgt. Für F ist ein Vervielfältiger mit 12,632 anzusetzen. Fraglich ist nun für uns, ob der Jahreswert nach § 16 BewG auf das 18,6-fache des Wertes zu begrenzen ist, welcher sich für die Immobilie nach dem Bewertungsgesetz ergibt. Ein Problem entsteht für uns hier bei der Ermittlung des Werts nach dem Bewertungsgesetz. Das Objekt selbst ist, da es sich um ein Einfamilienhaus handelt, im Rahmen des Sach- oder Vergleichswertverfahrens zu bewerten. Daraus dürfte sich ein Wert von ca. 600 T€ ergeben. Der Einheitswert des Objekts liegt bei ca. 100 T€. Für uns stellt sich nun die Frage, ob die Begrenzung des § 16 BewG für die Ermittlung des Nießbrauchs sich auf den Wert von 600 T€ (Sachwert- bzw. Vergleichswertverfahrens) oder auf den Wert von 100 T€ (Einheitswert) bezieht. Oder muss F den Nießbrauch ohne Begrenzung nach § 16 BewG multipliziert mit dem Vervielfältiger versteuern? Alles ein wenig durcheinander – was tun?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen