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Zahnärztin ? Botoxbehandlungen,KU-Regelung,Gesamtheit des Unternehmens,§ 4 Nr. 14 UStG

Meine Mandantin, eine natürliche Person, wird eine Zahnarztpraxis übernehmen. Neben den normalen Leistungen wird sie auch Schönheitsbehandlungen (z.B. Botox) anbieten. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus, wenn der Umsatz der Schönheitsbehandlungen unter 22.000 € bleibt, und welche daraus, wenn der Umsatz 22.000 € übersteigt?
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