Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Yoga

Meine Mandantin ist selbständige Yogalehrerin und bietet unter anderem Kinderyoga an für Privatpersonen als auch an privaten, kirchlichen oder städtisch betriebenen Kindertageseinrichtungen. Zielsetzung des Kinder-Yogas ist es, Kinder spielerisch an Yoga heranzuführen und das Körpergefühl zu verbessern. Es stärkt das Selbstbewusstsein, die Konzentrationsfähigkeit und hilft bei der Stressbewältigung. Im Jahr 2020 erzielte sie aus allen Kursen (Erwachsenen-Yoga, Yoga für den Rücken, Eltern-Kind-Yoga, Kinderyoga etc.) weit überwiegend Umsätze mit Privatpersonen. Das Verhältnis hat sich jedoch im Jahr 2021 zugunsten der Kindertageseinrichtungen verschoben. Kommt für das Kinderyoga an sich (oder nur, wenn es an Kindertageseinrichtungen erbracht wird) die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 23a bis 23c UStG in Betracht?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen