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Erbringung von Schwimmkursen,§ 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG,§ 4 Nr. 21 UStG

Unser Mandant ist aktuell angestellter Bademeister. Er plant, in Kürze zu kündigen und anschließend im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit Schwimmkurse auf eigene Rechnung durchzuführen (ca. 36.000 € bis 48.000 € Umsatz p.a.). Greift hier eine Befreiungsvorschrift? Falls nicht, ggf. ermäßigter Steuersatz?
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