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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Güterbeförderung

Sachverhalt: Unterfrachtführer U erbringt für Hauptfrachtführer H Beförderungsleistungen, die sich a) auf Gegenstände der Einfuhr beziehen und b) auf Gegenstände der Ausfuhr beziehen. Wie werden die beiden Leistungen umsatzsteuerlich behandelt?
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