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§ 4 Nr. 14 Buchstabe a) UStG,Steuerbefreiung,Heilbehandlung

Mein Mandant ist Tierarzt und gründet demnächst ein Corona-Testzentrum. Das angestellte Personal führt die Testungen an den Testpersonen durch. Nach Auskunft und Recherche liegen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs vor. Meine Frage: Wie sind die erbrachten Leistungen umsatzsteuerlich zu behandeln? Einen Teil der Tests zahlt der Kunde selbst vor Ort; der andere Teil wird unserem Mandant direkt von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) gutgeschrieben.
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