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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Innergemeinschaftliche Lieferung

Mein Mandant verkauft zwei Lkws, die bisher in seinem Anlagevermögen waren. Ein Lkw wird an einen slowenischen Unternehmer verkauft, der andere an einen kroatischen Unternehmer. Die jeweiligen USt-IDNr. liegen vor und wurden geprüft. Die Verkäufe wurden als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt und gebucht. Die Frage ist, wie kann der Gelangensnachweis geführt werden? Der Lieferer hat die Fahrzeuge jeweils an die Grenze gefahren und dort wurden sie vom slowenischen bzw. kroatischen Unternehmer abgeholt. Der Abnehmer hat keinen Gelangensnachweis unterschrieben. Nach § 17b Abs. 3 Nr. 5 UStDV gibt es aber für Fahrzeuge eine Sonderregelung. Genügt es, wenn der Lieferer eine Kopie der Fahrzeugscheine hat, um nachzuweisen, dass die beiden Lkws jeweils im anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden? Sind zusätzliche Belegnachweise erforderlich? Auf der Rechnung sind die USt-IdNr. des leistenden und empfangenden Unternehmers ausgewiesen, die Fahrgestellnummer ist ebenfalls ausgewiesen.
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