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innergemeinschaftliche Lieferung nach Verarbeitung,§ 4 Nr. 1b) UStG

A (Unternehmer in Niederlande) beauftragt die J-GmbH mit der Lieferung von Leder. Die Lieferung soll an die D-GmbH gehen, die ihren Sitz in Deutschland hat. Die D-GmbH verarbeitet die Ware im Auftrag des A weiter. Danach wird die Ware in die Niederlande gesendet. Die Ware wird also von der J-GmbH an die D-GmbH im Auftrag des A geliefert. Die J-GmbH liefert dann an den A. Wie ist die Rechnung der J-GmbH an den A zu stellen (USt, Reihengeschäft, EU-Lieferung)? A nutzt die niederländische USt-ID-Nr.?
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