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Ausfuhr,gebrochene Lieferung

Mein Mandant versendet normalerweise seine Waren nach Russland. Es liegt eine Ausfuhrlieferung vor. Nun will der Abnehmer die Ware aus Deutschland abholen. Die zusätzliche Voraussetzung des ausländischen Abnehmers ist auch erfüllt. Der Kunde aus Russland fragt an, ob seine Transportfirma die Ausfuhranmeldung in Polen und nicht in Deutschland beantragen kann. Eine andere Transportvariante ist zurzeit nicht möglich. Sind dann noch die Tatbestandsmerkmale einer steuerfreien Ausfuhrlieferung erfüllt?
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