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neue Fahrzeuge,i.g. Lieferung

Folgender Sachverhalt: Ein Privatmann hat von einem (uns unbekannten) Händler ein Neufahrzeug erworben, dieses Neufahrzeug wird direkt an unseren Mandanten (Kfz-Händler) weiterverkauft. Also ohne Steuer, da von privat an unseren Mandanten, zu diesem Zeitpunkt Fahrzeug mit ca. 1.000 km. Dieses Fahrzeug wird von unserem Mandanten an eine Privatperson nach Bulgarien verkauft. Fahrzeug hat unter 6.000 km und Erstzulassung ist weniger als sechs Monate her. Ist der Verkauf nach Bulgarien differenzbesteuert nach § 25a UStG, oder gilt das noch als Neufahrzeug, der Verkauf zählt als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und der bulgarische Privatkunde muss den Erwerb mit bulgarischer USt versteuern?
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