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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Rechnungsausstellung

Unser Mandant liefert Kfz-Ersatzteile nach Südafrika. Die Buch- und Belegnachweise für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung liegen grundsätzlich vor. Allerdings wurde die Rechnung durch unseren Mandanten ohne den Hinweis auf den Grund der Steuerbefreiung (z.B. „Ausfuhr“) ausgestellt. Fraglich ist, ob das Fehlen des Hinweises zu einer Versagung der Steuerfreiheit der Lieferung führt.
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