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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Kleinunternehmer

Mein Mandant ist freiberuflicher Grafikdesigner und erbringt umsatzsteuerpflichtige Umsätze (19 %). Von einem seiner Kunden bekam er folgende Anfrage: „Als gemeinnütziger Verein (s.u.) sind wir als Vertragspartner umsatzsteuerbefreit, d.h., unsere Honorare verstehen sich inkl. Umsatzsteuer. Ich würde das vereinbarte Honorar von 10.000,- € daher im Vertrag mit dem Zusatz ‚dieser Betrag enthält 19 % Umsatzsteuer‘ ausweisen – oder gilt für Ihre Firma der reduzierte Steuersatz von 7 %?“ Gibt es eine Möglichkeit, umsatzsteuerbefreite Rechnungen zu stellen, oder muss mein Mandant in jedem Fall USt für das Honorar bezahlen?
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