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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Option gem. § 9 UStG

Ein Mandant erwirbt ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück. Das Gebäude besteht aus zwei Etagen, wovon eine als Ladenlokal an einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer vermietet werden soll und die andere an einen Wohnungsmieter. Während der Umbauphase werden die anteiligen Vorsteuerbeträge im Wege der Umsatzsteuer-Voranmeldung angemeldet und vom Finanzamt erstattet. Nach Fertigstellung der für die Vermietung an einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer vorgesehenen Räumlichkeiten (Ladenlokal) tritt die Stadtverwaltung an den Mandanten heran und schließt mit diesem einen Mietvertrag, in dem die Stadt als Mieter auftritt. Die Stadt ihrerseits überlässt das Ladenlokal mit Zustimmung des Vermieters einem Unternehmer als Untermieter, der ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Erlöse erzielt, indem dieser Beratung und Verkauf nachhaltiger Wohn- und Innenausstattungsprodukte anbietet. Die Stadt ist Mieter für einen Zeitraum von elf Monaten. Danach soll das Mietverhältnis mit dem Untermieter der Stadt, der dann direkt Mieter wird, fortgesetzt werden. Liegen die Voraussetzungen für eine Option zur Umsatzsteuer gemäß § 9 UStG vor? Wenn nein: Führt die geplante Vermietung an einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer dazu, dass der Vorsteuerabzug erhalten bleibt? Wann greift § 15a UStG ein?
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