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Umsatzsteuer,Vermietung und Verpachtung,Kurzfristigkeit

Die X GmbH betreibt ein Boardinghouse mit 20 möblierten Wohneinheiten. Sie vermietet diverse Wohnungen an diverse Mieter. Beabsichtigt ist stets eine kurzfristige Vermietung (unter sechs Monaten). Wenn ein Mieter jedoch länger bleiben möchte, wird das Verhältnis nicht aufgekündigt. Eine Laufzeit von mehr als sechs Monaten wird nie im Vorfeld geplant, es erfolgen vielmehr monatliche Buchungen/Verlängerungen. Frage: Liegen sowohl umsazsteuerfreie (mehr als sechs Monate) wie auch umsatzsteuerpflichtige (weniger als sechs Monate) Umsätze vor mit der Folge der Aufteilung der Vorsteuer, oder liegen in Gänze umsatzsteuersteuerpflichtige Umsätze vor?
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