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Unterkunft,Reiseleistungen

Bei unserer Mandantin (Bauunternehmen) findet derzeit eine USt-Sonderprüfung statt. Folgender Sachverhalt wurde aufgegriffen: Die Arbeitnehmer stammen meist aus Bosnien und werden hier in Sammelunterkünften untergebracht. Diese werden mit USt-Ausweis angemietet (Pensionen o.Ä.). In den Lohnabrechnungen werden zwei Varianten abgerechnet: Var. 1: Miete wird vom Nettolohn wieder abgezogen. Var. 2: Es handelt sich um geldwerten Vorteil. Der Prüfer möchte nun für Var. 1 den Vorteuerabzug kürzen, da nach seiner Ansicht eine steuerfreie Vermietung stattfindet. Bei Var. 2 möchte er den geldwerten Vorteil der USt unterwerfen. Frage: Handelt es sich tatsächlich um eine Vermietungsleistung des Arbeitgebers? Handelt es sich tatsächlich um geldwerten Vorteil? Die AN sind zehn Stunden auf der Baustelle und übernachten nur in der Pension. Für mich stellen diese Kosten eigentlich Reisekosten dar.
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