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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vermietung

Mein Mandant (umsatzsteuerpflichtiger dt. Unternehmer) hat aus Österreich eine Hotelrechnung erhalten. Auf der Rechnung sind sowohl die USt-ID des Hotels als auch die meines Mandanten vermerkt. Trotzdem wurde die Rechnung mit österreichischer Umsatzsteuer ausgewiesen. Ist dies so korrekt? Oder handelt es sich um eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung, bei welcher keine USt ausgewiesen wird?
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