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i.g. Lieferung,USt-IdNr. rückwirkend

Ein Unternehmer liefert landwirtschaftliche Geräte an Kunden in Österreich. Einer der Kunden in Österreich hat am 28.01.2022 rückwirkend zum 01.01.2021 in Österreich zur Umsatzsteuer optiert. Die Steuernummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer wurden nach dem 28.01.2022 eingereicht. Ist die USt-ID-Nummer rückwirkend gültig? Ist der Umsatz, der im Dezember 2021 getätigt wurde, noch im Nachhinein als innergemeinschaftliche Lieferung darstellbar?
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