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Tätigkeit als Heilpraktiker,Gemischte Tätigkeit

Meine Mandantin ist Heilpraktikerin und möchte zusätzlich folgende Leistungen anbieten. – Ernährungsberatung, insbesondere nach Krebserkrankungen und zur Gewichtsreduktion. Hier erhält sie teilweise von Herstellern der empfohlenen Produkte Provisionen. – Consulting/Coaching für Hebammen, um diese zu unterrichten, welche Nahrungsergänzungsmittel in der Schwangerschaft sinnvoll sind Meine Überlegung ist, dass diese Beratungen nicht zur ursprünglichen Heilpraktikertätigkeit gehören und nicht der USt-Freiheit unterliegen. Gegebenenfalls könnte § 19 UStG geprüft werden. Sollte hierfür ein separates Gewerbe angemeldet werden?
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