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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Rechnungsausstellung

Wir beraten einen neuen Mandanten, der ab dem 1.8.2022 einen Online-Shop betreiben wird mit Konsumenten in der EU, in UK sowie in den USA und Kanada wie auch Zwischenhändlern in UK und den USA (dann wohl B2B). Es handelt sich um Merchandising-Artikel wie z.B. Kartenspiele, Schutzhüllen etc., wie auch z.B. Bücher. Diese Artikel werden produziert in Belgien wie auch in den Niederlanden und Deutschland. 1. Welche umsatzsteuerlichen Sachverhalte sind zu beachten? 2. Sofern der Mandant vom OSS-Verfahren Gebrauch machen wollte, müsste er wie vorgehen? Da in diesem Online-Shop durch den WEB-Seitenservice automatisch eine Oder-Confirmation direkt an den Kunden erfolgt, wollte der Mandant keine formelle Rechnung (ob nun digital erstellt oder ausgedruckt bei den Warenlieferungen) erstellen. Dies habe ich allerdings als nicht möglich mitgeteilt, da ich der Meinung bin, dass eine ordnungsgemäße Rechnung (ob nun digital oder per Papier ausgedruckt) erstellt werden müsste. Würden Sie mich bestätigen? 3. Gibt es auf diesen Rechnungen einen besonders notwendigen Hinweis außer den grundsätzlichen in einer Rechnung notwendigen Angaben?
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